Das Projekt „Zurück in die Gemeinschaft“ wurde kürzlich um weitere zwei Jahre verlängert bis zum 30. Juni 2028. Wichtigste Zielstellung ist die Ansprache, Beratung und Begleitung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen und deren Kindern unter 18 Jahren zu weiterführenden Hilfsangeboten.

Mit der Verlängerung können die etablierten Netzwerk- und Beratungsstrukturen zugunsten der Betroffenen aufrechterhalten werden. Eine auf Längerfristigkeit ausgelegte Beratungssituation mit den Klientinnen und Klienten ermöglicht auch eine nachhaltigere Hilfeleistung zur Selbsthilfe.

Kennen Sie eine Person, die wohnungslos ist oder Angst hat, es bald zu werden, dann weisen Sie diese Person auf unsere Kontaktdaten hin. Bieten Sie dieser Person Ihre Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu uns an. Dieses Projekt richtet sich an Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder der eines anderen EU-Landes.

Das Projekt „Zurück in die Gemeinschaft“ wird im Rahmen des Programms „EhAP Plus “ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

Zur Projektwebseite